Neue Drohnenregulierung in der Schweiz
Ab dem 1. Januar 2024 sind in der Schweiz die europäischen Drohnenvorschriften in Kraft getreten. Im vergangenen Jahr konnten wir in einer Übergangsfrist die erforderlichen Zertifizierungen für den legalen Betrieb von Drohnen erlangen. Dadurch ergeben sich neue Regeln und Verpflichtungen für Drohnenbetreiber sowie ihre Auftraggeber.
Die neuen Vorschriften schränken den Betrieb von Drohnen in der Schweiz stark ein. Dies tangiert auch die Film- und Fotoschaffenden in der Schweiz. Ohne aufwändige Spezialzertifizierung sind Drohnenaufnahmen über besiedeltem Gebiet oder unbeteiligten Personen kaum mehr umsetzbar. Deshalb ist es nicht nur für Drohnenbetreiber, sondern auch für Produktionsfirmen wichtig, einen Überblick über die geltenden Regeln zu haben und diese einzuhalten.
OFFENE KATEGORIE
Die überwiegende Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. Gewicht und Klassenmarkierung der Drohne bestimmen, in welcher Unterkategorie (A1, A2, A3) die Drohne geflogen werden darf.
Folgende grundlegende Regeln gelten:
Registrierungspflicht für alle Pilotinnen und Piloten
Schulung mit Prüfung gemäss Unterkategorie (A1, A2, A3)
Drohnen müssen eine Klassenmarkierung haben (C0, C1, C2, C3, C4)
Kein Überflug von Menschenansammlungen
Keine Flüge höher als 120 m über Grund
Keine Flüge näher als 5 km zu Flugplätzen oder Heliports
Keine Flüge ausserhalb Sichtweite
FPV-Flüge mit Videobrille nur mit einem zweiten Operateur erlaubt, welcher den Flug überwacht.
Stand heute besitzen die allermeisten Drohnensysteme keine Klassenmarkierung. Diese dürfen zwar weiterhin, jedoch nur in der eingeschränkten Unterkategorie A3 benutzt werden. Solche Drohnensysteme über 250 g und ohne Klassenmarkierung dürfen nicht näher als 150 m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie und Erholungsgebieten eingesetzt werden und müssen einen Mindestabstand zu unbeteiligten Personen einhalten.
Detaillierte Informationen zur offenen Kategorie (A1, A2, A3)
BEWILLIGUNGEN FÜR DIE SPEZIELLE KATEGORIE
Können eine oder mehrere Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden, ist der Drohnenbetrieb bewilligungspflichtig. (Beispiel: Drohnenaufnahmen in der Stadt Zürich oder nahe an unbeteiligten Personen mit einer Drohne über 250 Gramm ohne entsprechende Klassenmarkierung)
Damit solche Aufnahmen dennoch ausgeführt werden können, gibt es für solche Fälle verschiedene Bewilligungsverfahren, in welchen sich Betreiber für Flüge in der speziellen Kategorie beim Bundesamt für Zivilluftfahrt zertifizieren können. Diese Bewilligungsverfahren (Beispiel: Specific Operations Risk Assessment SORA) sind jedoch sehr zeitintensiv, kostspielig und stellen hohe Anforderungen an den jeweiligen Operateur, um die Sicherheit zu gewähren. Hat der Betreiber jedoch eine Betriebsbewilligung nach SORA einmal erlangt, gilt diese zeitlich uneingeschränkt für die in der Bewilligung definierten Gegebenheiten.
Detaillierte Informationen zur speziellen Kategorie
WICHTIG ZU WISSEN FÜR AUFTRAGEBER
Da nicht nur die beauftragten Dienstleister, sondern unter Umständen auch die Produktionsfirmen selbst zur Verantwortung gezogen werden können, ist es wichtig, nur mit Auftragnehmern zusammenzuarbeiten, welche die Vorschriften für Drohnenflüge kennen und auch einhalten können. Drohnenaufnahmen, welche unter Nichteinhaltung der Regeln erstellt und veröffentlicht werden, können von den zuständigen Behörden beanstandet werden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt kann veröffentlichte oder ausgestrahlte Aufnahmen auf Regelverstösse sichten und tut das auch angesichts der neuen Drohnenregulierung.
Zusätzlich ist zu beachten, dass bei nicht regelkonformen Aufnahmen der Versicherungsschutz entfallen kann. Dies birgt im Schadensfall finanzielle und rechtliche Risiken für alle Beteiligten. Um solche unangenehmen Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, ausschliesslich mit Drohnenbetreibern zu kooperieren, die sowohl die regulatorischen Anforderungen erfüllen als auch über adäquaten Versicherungsschutz verfügen. Dies stellt sicher, dass sowohl die rechtliche Integrität als auch der finanzielle Schutz des Projekts und aller involvierten Parteien gewährleistet sind.